Jugendliche und Angeln
Jugendliche ab 12 Jahren können in die Jugendgruppe des SFV Berne eintreten und damit an den Jugend-Gemeinschaftsangeln teilnehmen oder in Begleitung in den Gewässern des SFV Berne angeln, um sich auf die Sportfischerprüfung vorzubereiten.
Bei Interesse meldet Euch bitte beim Jugendwart per Mail.
Termine der Jugendgruppe:
| Samstag | 04.04. | 14 - 17 Uhr | Anangeln am Vereinsheim |
| Sonntag | 26.04. | 07 - 14 Uhr | Frühangeln an den Dreisielen |
| Samstag | 09. - 10.05. | 16 - 10 Uhr | Nachtangeln an der Gemeinschaftsangelstelle |
| Samstag | 06.06. | 18 - 23 Uhr | Aalangeln am Vereinsheim |
| Samstag | 04. - 05.07. | 16 - 10 Uhr | Nachtangeln an den Dreisielen |
| Freitag | 14. - 16.08. | 18 - 10 Uhr | Weekendsession an der Gemeinschaftsangelstelle |
| Samstag | 12. - 13.09. | 16 - 10 Uhr | Teichangeln am Martensteich |
| Sonntag | 11.10. | 08 - 12 Uhr | Raubfischangeln an der Gemeinschaftsangelstelle |
Angelschein
Je nach Bundesland kannst du bereits ab 12 Jahren deinen Angelschein machen, die Aushändigung erfolgt aber immer erst ab 14 Jahren. Eine gute Möglichkeit, deinen Angelschein zu machen, ist der Fishing-King Onlinekurs. Mithilfe der App kannst du in den meisten Bundesländern deinen Vorbereitungskurs online ablegen. In unserem Erfahrungsbericht zu Fishing-King findest du viele weitere Infos.
Niedersachsen
Einen Jugendfischereischein gibt es nicht. Kinder und Jugendliche können bis 14 Jahre unter Aufsicht angeln. Die Begleitung soll eine „geeignete“ Person (Inhaber des Angelscheins Niedersachsen) sein. Diese Angelerlaubnis gilt als Vorbereitung auf die Fischerprüfung. Bei Kontrollen muss das Kind oder der Jugendliche sein Alter nachweisen können (Kinderausweis). Ab 14 Jahren kann die Fischerprüfung abgelegt werden.
Müssen Jugendliche mit Jugendfischereischein mit ihren Erziehungsberechtigten angeln gehen?
Die Vorschriften besagen lediglich, dass der Fischereischeinbesitzer volljährig sein muss. Es wird nicht explizit auf einen Erziehungsberechtigten hingewiesen. In der Praxis wird der Jugendliche häufig mit seinem Vater unterwegs sein. Das ist gesetzlich aber nicht vorgegeben.
Ein volljähriger Freund mit gültigem Angelschein kann ebenso der Begleiter sein. Teilweise zählt ebenfalls eine Begleitperson, wenn sie noch nicht volljährig ist. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Besitz eines gültigen Fischereischeins. Die Vorschriften sind hier von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Termine der Jugendgruppe
13. April 25
14 – 17 Uhr
Anangeln am Vereinheim
10. Mai 25
07 – 12 Uhr
Frühangeln in den Dreisielen
31. Mai 25
18 – 23 Uhr
Aalangeln am Vereinsheim
28. Mai 25 – 14 Uhr bis
29. Mai 25 – 23 Uhr
Nachtangeln in den Dreisielen
15. August 25 – 18 Uhr bis
18. August 25 – 10 Uhr
Weekend Session an der Gemeinschaftsangelstelle
07. September 25
07 – 11 Uhr
Teichangeln am Vereinsteich
12. Oktober 25
07 – 12 Uhr
Raubfischangeln an der Gemeinschaftsangelstelle