Angeln. NAtur. Gemeinschaft.

Jugendliche ab 12 Jahren können in die Jugendgruppe des SFV Berne eintreten und damit an den Jugend-Gemeinschaftsangeln teilnehmen oder in Begleitung in den Gewässern des SFV Berne angeln, um sich auf die Sportfischerprüfung vorzubereiten.

Bei Interesse meldet Euch bitte beim Jugendwart per Mail.

Termine der Jugendgruppe:

Samstag 04.04. 14 - 17 Uhr Anangeln am Vereinsheim
Sonntag 26.04. 07 - 14 Uhr Frühangeln an den Dreisielen
Samstag 09. - 10.05. 16 - 10 Uhr Nachtangeln an der Gemeinschaftsangelstelle
Samstag 06.06. 18 - 23 Uhr Aalangeln am Vereinsheim
Samstag 04. - 05.07. 16 - 10 Uhr Nachtangeln an den Dreisielen
Freitag 14. - 16.08. 18 - 10 Uhr Weekendsession an der Gemeinschaftsangelstelle
Samstag 12. - 13.09. 16 - 10 Uhr Teichangeln am Martensteich
Sonntag 11.10. 08 - 12 Uhr Raubfischangeln an der Gemeinschaftsangelstelle

Angelschein

Je nach Bundesland kannst du bereits ab 12 Jahren deinen Angelschein machen, die Aushändigung erfolgt aber immer erst ab 14 Jahren. Eine gute Möglichkeit, deinen Angelschein zu machen, ist der Fishing-King Onlinekurs. Mithilfe der App kannst du in den meisten Bundesländern deinen Vorbereitungskurs online ablegen. In unserem Erfahrungsbericht zu Fishing-King findest du viele weitere Infos.

Niedersachsen

Einen Jugendfischereischein gibt es nicht. Kinder und Jugendliche können bis 14 Jahre unter Aufsicht angeln. Die Begleitung soll eine „geeignete“ Person (Inhaber des Angelscheins Niedersachsen) sein. Diese Angelerlaubnis gilt als Vorbereitung auf die Fischerprüfung. Bei Kontrollen muss das Kind oder der Jugendliche sein Alter nachweisen können (Kinderausweis). Ab 14 Jahren kann die Fischerprüfung abgelegt werden.

Müssen Jugendliche mit Jugendfischereischein mit ihren Erziehungsberechtigten angeln gehen?

Die Vorschriften besagen lediglich, dass der Fischereischeinbesitzer volljährig sein muss. Es wird nicht explizit auf einen Erziehungsberechtigten hingewiesen. In der Praxis wird der Jugendliche häufig mit seinem Vater unterwegs sein. Das ist gesetzlich aber nicht vorgegeben.

Ein volljähriger Freund mit gültigem Angelschein kann ebenso der Begleiter sein. Teilweise zählt ebenfalls eine Begleitperson, wenn sie noch nicht volljährig ist. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Besitz eines gültigen Fischereischeins. Die Vorschriften sind hier von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Termine der Jugendgruppe

13. April 25
14 – 17 Uhr
Anangeln am Vereinheim

10. Mai 25
07 – 12 Uhr
Frühangeln in den Dreisielen

31. Mai 25
18 – 23 Uhr
Aalangeln am Vereinsheim

28. Mai 25 – 14 Uhr bis
29. Mai 25
– 23 Uhr
Nachtangeln in den Dreisielen

15. August 25 – 18 Uhr bis
18. August 25
– 10 Uhr
Weekend Session an der Gemeinschaftsangelstelle

07. September 25
07 – 11 Uhr
Teichangeln am Vereinsteich

12. Oktober 25
07 – 12 Uhr
Raubfischangeln an der Gemeinschaftsangelstelle